Allgemeine Geschäftsbedingungen (ab Januar 2023)
Anwendungsbereich / Allgemeines
Das Angebot ist auf das Gebiet der Schweiz beschränkt und richtet sich in erster Linie an Geschäftspartner. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gebotenen Leistungen von Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH.
Preisgültigkeit
In jedem Fall berechnen wir die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Sofern nicht anders angegeben, sind die in den Veröffentlichungen und im Internet angegebenen Preise verbindlich und ohne Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Werbepreise gelten ab dem Startdatum bis zum letzten Tag der Werbeaktion.
Standardlieferung
Kostenloser Versand ab einem Bestellwert von CHF 1500. Sendungen, die die Benutzung der Seilbahn erfordern, werden dem Empfänger in Rechnung gestellt. Postsendungen und Mehrkosten durch beschleunigte Zustellung werden berechnet. Mit Erhalt der gelieferten Ware gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, bei Bergbahnen erfolgt dies beim Entladen an der Talstation.
Lieferungen ins Ausland
Die Versandkosten für Lieferungen ins Ausland beinhalten nicht die Zoll- und Mehrwertsteuerkosten des Ziellandes. Diese Kosten werden später nach dem Kauf verrechnet. Der Kauf von Produkten ausserhalb der Schweiz wird nach den Gesetzen des Bestimmungslandes geregelt. Der Käufer ist für die Einfuhrformalitäten verantwortlich.
Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen. Menge und Art der gelieferten Ware sind unverzüglich nach Erhalt wie eventuelle Mängel nach 3 Werktagen zu überprüfen.
Datenschutzerklärung
Die angegebenen Daten werden für kommerzielle und Marketingzwecke erhoben und ausgewertet. Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH behält sich das Recht, den Behörden und Unternehmen, die für die Erhebung von Schuldendaten oder Meldung von Krediten zuständig sind, zur Verfügung gestellte Informationen weiterzugeben, zu überprüfen und zu ergänzen, um die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu kontrollieren.
Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH hat das Recht, Gespräche zu Schulungs- und Marketingzwecken, zur Qualitätssicherung und zur Beweissicherung aufzuzeichnen, zu archivieren und zu nutzen. Darüber hinaus kann ein Dritter das Gespräch verfolgen. Die Aufnahmen werden innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung gelöscht, es sei denn, es besteht eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht.
Zahlungsarten
Wir bieten die folgenden Zahlungsmethoden an:
Stripe (Kreditkarte, Lastschrift, Banküberweisung)
Vorauszahlung
Rechnung
Rechnung
Die Auswahl dieser Zahlung berechtigt unser Unternehmen, die Solvenzanforderung an autorisierte Kreditunternehmen auszuführen. Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt werden.
Bedingungen: Rechnungsanschrift und Lieferanschrift in der Schweiz, Einkaufswert ab 500,00 CHF.
Bonitätsprüfung und Scoring
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematische-statistischer Verfahren bei einer Auskunftei ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten Personendaten an eine Auskunftei und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisse. Wir teilen Ihnen gerne auf Nachfrage mit, an welche Auskunfteien wir uns dafür wenden
Zahlungsbedingungen für hohe Beträge
1) Alle Bestellungen von Maschinen und Zubehör bis zu einem Netto-Bestellwert von CHF 1’000.- innerhalb von 30 Tagen netto.
2) Bei Bestellungen zwischen CHF 1’000 – 30’000.- 50% Vorauszahlung, der Restbetrag innerhalb von 10 Tagen netto.
3) Bei Bestellungen von Maschinen ab CHF 1’000.- ist die Leasingzahlung, sofern von der Finanzierungsgesellschaft genehmigt, möglich. Verbrauchsmaterialien sind von dieser Zahlungsmöglichkeit ausgeschlossen.
Zahlungsverzug und Verzugszinsen
Das Versenden eines Kontoauszugs und der ersten Zahlungserinnerung ist kostenlos. Das Absenden der zweiten Mahnung kostet CHF 40. Für die Versendung der dritten Mahnung (Mahnschreiben per Einschreiben) wird eine Anwaltsgebühr von CHF 100 berechnet. Nach drei Mahnungen, im Falle von Nichtzahlung oder anderer Vereinbarung, werden wir mit der Ausführung der Zahlung fortfahren (Vollstreckungsbefehl). Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 7% berechnet (Änderungen des Zinssatzes bleiben vorbehalten).
Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten werden durch die Ordnungsgerichtshöfe am Hauptsitz von Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH entschieden. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
Adresse
Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH
Via Principale 13A
CH-7742 Poschiavo